Was sind die strafrechtlichen Folgen eines Raubs?




Ein Raub wird dann begangen, wenn eine Person eine Sache von einer anderen Person wegnimmt oder abnötigt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die weggenommene bzw. abgenötigte Sache nicht wertlos sein darf und somit einen Wert haben muss. Beim Raub wird jedoch entweder Gewalt oder eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben angewendet, um die Sache zu bekommen, wie dies beispielsweise bei einem Banküberfall oder beim Drohen mit den Worten Geld oder Leben der Fall ist.

In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Person, die den Raub begeht mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen ist. Sollte eine Person jedoch einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache begangen haben, die einen geringen Wert hat, ist sie somit mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen, sofern die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub handelt.

Ein schwerer Raub liegt wiederum dann vor, wenn eine Person einen Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung eines anderen Mitgliedes dieser Vereinigung begeht oder wenn sie einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt. In solch einen Fall wird der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen sein. Der Täter wird jedoch auch dann zu bestrafen sein, wenn durch die ausgeübte Gewalt jemand schwer verletzt wurde. Wenn aber diese Gewaltanwendung eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zur Folge hat, wird der Täter mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen sein; wenn die Gewaltanwendung jedoch den Tod einer anderen Person zu Folge hat, ist der Täter mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

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