Eingangs muss erwähnt werden, dass Vermögensdelikte ein Begriff für alle Straftaten sind, die sich gegen das Vermögen oder gegen Vermögensbestandteile anderer Personen richten. Außerdem sollte beachtet werden, dass das Vermögen das Schutzgut der Vermögensdelikte darstellt.
Die einzelnen Vermögensdelikte sind Sachbeschädigung, schwere Sachbeschädigung, Datenschädigung, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, Missbrauch von Computerprogrammen oder Missbrauch von Zugangsdaten, Diebstahl, schwerer Diebstahl, Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen, gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, räuberischer Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, dauernde Sachentziehung, unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, Eingriff in fremdes Jagdrecht oder Eingriff in fremdes Fischereirecht, schwerer Eingriff in fremdes Jagdrecht oder Fischereirecht, Gewaltanwendung eines Wilderes, Entwendung, Raub, schwerer Raub, Erpressung, schwere Erpressung, Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug, betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch, Erschleichung einer Leistung, Notbetrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditschädigung, Untreue, Geschenkannahme durch Machthaber, Förderungsmissbrauch, Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungsgesetz, organisierte Schwarzarbeit, Geldwucher, Sachwucher, betrügerische Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Umtriebe während einer Geschäftsaufsicht bzw. im Ausgleichsverfahren oder im Konkursverfahren, gemeinsame Bestimmungen über die Verantwortlichkeit leitender Angestellter, Vollstreckungsvereitelung, Vollstreckungsvereitelung zugunsten eines anderen, Hehlerei Geldwäscherei, Glücksspiel, Kettenspiele oder Pyramidenspiele sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren.