Eingangs muss erwähnt werden, dass eine dauernde Sachentziehung dann begangen wird, wenn eine Person eine andere Person dadurch schädigt, indem sie eine bewegliche Sache der anderen Person aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne diese sich oder einem anderen zuzueignen. Durch die dauernde Sachentziehung wird einem anderen somit eine Sache entzogen und dadurch die Gewahrsame gebrochen.
Es ist erwähnenswert, dass eine dauernde Sachentziehung beispielsweise dann vorliegt, wenn der Fahrer eines Autos nach einer Spritztour das fremde Auto etwa in einem Wald verbirgt, damit das Auto nicht wieder gefunden wird. In solch einen Fall ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
In diesem Zusammenhang muss ebenso beachtet werden, dass wenn der Täter die dauernde Sachentziehung aber an einer Sache begeht, deren Wert Euro 3.000,- übersteigt, er wiederum mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen ist; wenn aber die Tat an einer Sache begangen wird, deren Wert Euro 50.000,- übersteigt, ist der Täter jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.