Der Betrug und seine strafrechtlichen Folgen




Unter Betrug versteht man eine Selbstschädigung infolge einer Täuschung. Das bedeutet also, dass der Täter das Opfer über Tatsachen täuscht und das Opfer dadurch in Irrtum führt. Der Täter täuscht somit das Opfer über Tatsachen, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu verleiten, wobei durch die Handlung des Opfers wiederum das Opfer selbst oder einer anderen Person am Vermögen geschädigt wird. Sodann setzt das Opfer irrtumsbedingt eine Vermögensverfügung, die selbstschädigend ist und somit zu einer Vermögensschädigung des Opfers führt. Sobald der Schaden, also die Selbstschädigung am Vermögen, eingetreten ist, ist der Betrug vollendet. Zudem möchte sich der Täter selbst oder einer anderen Person durch das Verhalten der getäuschten Person unrechtmäßig bereichern.

Betrug liegt beispielsweise etwa dann vor, wenn Herr Bauer den Versicherungsangestellten Herrn Bayer über das Vorliegen eines Schadensfalls täuscht, sodass der Versicherungsangestellte, dadurch dass er in Irrtum geführt wurde, den Schaden anerkennt und die Auszahlung der Versicherungsleistung durchführt. Wer einen Betrug begeht ist somit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu dreihundertundsechzig Tagessätzen zu bestrafen.

Einen schweren Betrug wiederum begeht eine Person, indem sie zur Täuschung eine falsche oder eine verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten bzw. ein anderes Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät benützt. Ein schwerer Betrug begeht aber auch eine Person, indem sie ein Zeichen, das zur Bezeichnung der Grenze oder des Wasserstandes bestimmt ist, unrichtig setzt, verrückt, bzw. beseitigt oder unkenntlich macht. Sollte sich aber eine Person fälschlich für einen Beamten ausgeben, begeht diese auch einen schweren Betrug. Außerdem ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Wenn aber ein Betrug mit einem Euro 3.000,- übersteigenden Schaden begangen wurde, ist den Täter ebenso zu bestrafen. Sollte aber durch den Betrug einen Euro 50.000,- übersteigenden Schaden herbeigeführt worden sein, ist die betreffende Person wiederum mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Auch der gewerbsmäßige Betrug ist erwähnenswert, denn wenn ein Betrug gewerbsmäßig begangen wird, ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Sollte aber ein schwerer Betrug in der Absicht begangen werden, um sich durch dessen wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

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