Was ist der Unterschied zwischen Geldwucher und Sachwucher?




Eingangs muss erwähnt werden, dass es zwei Wucherdelikte gibt, und zwar Geldwucher und Sachwucher. Unter Geldwucher versteht man die Ausbeutung einer Zwangslage oder die Ausbeutung der Unerfahrenheit einer anderen Person bei der Vermittlung oder Gewährung eines Kredits dadurch, dass sich der Täter einen Vermögenswert versprechen oder gewähren lässt, der zur eigenen Leistung in einem auffallenden Missverhältnis steht. Daraus ist somit zu entnehmen, dass jemand die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem anderen für eine Leistung, die der Befriedigung eines Geldbedürfnisses dient, einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in auffallendem Missverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht.

Hierbei geht es insbesondere darum, dass sich eine Person für die Gewährung oder Vermittlung eines Darlehens bzw. für die Stundung einer Geldforderung oder für die Vermittlung einer solchen Stundung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der zum Wert der eigenen Leistung in einem auffallenden Missverhältnis steht. Die betreffende Person ist daher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Außerdem sind ebenso Personen zu bestrafen, die eine solche Forderung, die auf sie übergangen ist, wucherisch verwerten. Wenn eine Person Geldwucher gewerbsmäßig begehen sollte, ist sie mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Zudem muss beachtet werden, dass neben der Freiheitsstrafe ebenso auf Geldstrafe bis zu dreihundertundsechzig Tagessätzen erkannt werden kann.

Beim Sachwucher wiederum beutet der Täter die Zwangslage bzw. den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch aus, dass er sich oder einem anderen für eine Ware oder für eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in einen auffallenden Missverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht. Auch wenn der Täter gewerbsmäßig die Lage einer anderen Person ausnützt, um einen Vermögenswert zu erlangen, der zur eigenen Leistung wertmäßig in einem auffallenden Missverständnis steht, wird er ebenso zu bestrafen sein. In solch einen Fall steht Sachwucher unter Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Wenn der Täter jedoch durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen sein. Außerdem wird jede andere Person ebenso zu bestrafen sein, die eine solche auf ihn übergegangene Forderung gewerbsmäßig wucherisch verwertet. Es ist erwähnenswert, dass neben der Freiheitsstrafe auch auf Geldstrafe bis zu dreihundertundsechzig Tagessätzen erkannt werden kann.

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