Diebstahl und seine strafrechtlichen Folgen




Ein Diebstahl wiederum liegt dann vor, wenn eine Personen von einer anderen Person eine Sache vorsätzlich wegnimmt, um sich oder um einer anderen Person durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die weggenommene Sache einen Wert haben muss und nicht wertlos sein darf. In solch einen Fall ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Ein schwerer Diebstahl wäre unter anderem beispielsweise die Wegnahme einer Sache in einem Raum, die der Religionsausübung dient. Bei der Vornahme eines schweren Diebstahls ist der Täter jedoch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Sollte aber eine Sache gestohlen werden, deren Wert Euro 50.000,- übersteigt, ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen liegt andererseits dann vor, wenn eine Person eine Diebstahl begeht, indem sie in ein Gebäude, in ein Transportmittel, in eine Wohnstätte oder in sonst einen abgeschlossenen Raum, der sich in einem Gebäude oder Transportmittel befindet oder in einen Lagerplatz einbricht, einsteigt oder mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel bzw. einem mit einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt, indem sie ein Behältnis aufbricht oder mit einem soeben genannten Mittel öffnet. Die Person, die einen Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Wenn ein Diebstahl jedoch gewerbsmäßig bzw. im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen wird, ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Sollte der Täter jedoch einen schweren Diebstahl oder einen Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen in der Absicht begehen sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, dann ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Beim räuberischen Diebstahl übt der Täter Gewalt gegen eine Person an oder bedroht eine Person mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, um die weggenommene Sache für sich oder für einer anderen Person zu erhalten. Hierbei ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wenn die Gewaltanwendung aber eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen oder sogar den Tod eines Menschen zur Folge hat, ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

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