Eingangs muss erwähnt werden, dass die Entziehung von Energie ein Vermögensdelikt darstellt und dadurch begangen wird, dass eine Person sich oder einer anderen Person vorsätzlich unrechtmäßig aus einer Anlage bereichert, die der Gewinnung bzw. Umformung, Zuführung oder Speicherung von Energie dient, indem sie dieser Anlage Energie entzieht. Als Beispiel für die Entziehung von Energie käme etwa das Abzapfen von Strom aus einer fremden Leitung in Frage.
In solch einen Fall ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze zu bestrafe. Sollte aber der Täter Energie in einem Wert über Euro 3.000,- entzogen haben, ist er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er aber Energie im Wert von mehr als Euro 50.000,- entzieht, ist er wiederum mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.