Der Notbetrug und seine strafrechtlichen Folgen




Notbetrug wird dadurch begangen, indem eine Person aus Not einen Betrug mit nur geringem Schaden begeht. Ein Notbetrug wird üblicherweise deshalb begangen, weil der Täter mittellos ist und deswegen keinen anderen Weg sieht, als sich lebensnotwendige Bedarfsgegenstände betrügerisch zu verschaffen.

Außerdem handelt es ist beim Notbetrug um ein Ermächtigungsdelikt, weshalb der Täter somit nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen ist. Wenn eine Person einen Notbetrug begeht, ist sie daher mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass wenn diese Tat aber zum Nachteil des Ehepartners, eines Verwandten in gerader Linie, des Bruder oder der Schwester bzw. zum Nachteil eines anderen Angehörigen begangen werden sollte, der Täter jedoch nicht zu bestrafen sein wird, wenn er mit den soeben genannten Personen in Hausgemeinschaft lebt.

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