Was sind die strafrechtlichen Folgen der Vollstreckungsvereitelung?




Eingangs muss erwähnt werden, dass ein Schuldner bei der Vollstreckungsvereitelung einen Bestandteil seines Vermögens beiseiteschafft bzw. verheimlicht, veräußert oder diesen beschädigt. Die Vollstreckungsvereitelung kann jedoch auch dadurch begangen werden, dass der Schuldner eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt bzw. auf eine andere Art sein Vermögen wirklich oder nur zum Schein verringert.

Die soeben genannten Handlungen muss der Schuldner jedoch in der Absicht setzen, um dadurch die Befriedigung eines Gläubigers durch Zwangsvollstreckung bzw. in einem anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahren zu vereiteln oder zu schmälern.

Wer eine Vollsteckungsvereitelung begeht, wird auf jeden Fall mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen sein. Sollte aber durch die Tat einen Euro 3.000,- übersteigenden Schaden herbeigeführt worden sein, wird der Schuldner wiederum mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen sein.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel