Das Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen bzw. auf die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist. Außerdem schließt das Verwaltungsverfahren ebenso den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages ein. Das bedeutet also, dass das Verwaltungsverfahren sowohl die Vorbereitung des Verwaltungsaktes als auch den Erlass des Verwaltungsaktes umfasst.
Dieses Thema gibt Ihnen wertvolle Informationen über das Verwaltungsverfahren. Weiters erhalten Sie hier nützliche Informationen über die Abgrenzung zwischen hoheitlichen Handeln und privatrechtlichen Handeln.
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