Unter Haftung ist das Einstehenmüssen für einen Schaden zu verstehen, der schuldhaft verursacht sowie vorhersehbar und abwendbar war. Sie müssen jedoch zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung unterscheiden. Mit strafrechtliche Haftung ist gemeint, dass der Arzt ein Fehlverhalten gesetzt hat, dass im Strafgesetzbuch geregelt ist, welches wiederum zu einem Strafprozess und unter Umständen sogar zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führt, wie etwa bei der eigenmächtigen Heilbehandlung. Mit zivilrechtlicher Haftung ist wiederum gemeint, dass der Arzt für sein Fehlverhalten zur Schadenersatzleistung verurteilt wird. Es ist interessant für Sie zu wissen, dass die zivilrechtliche Haftung im Unterschied zur strafrechtlichen Haftung mit einer Ärztehaftpflichtversicherung abdeckbar ist.
Sie können hier einiges über die notwendigen Voraussetzungen lesen, die vorliegen müssen, damit eine zivilrechtliche Haftung eintreten kann. Dieses Thema informiert Sie auch über die Patientenverfügung sowie über die Vorsorgevollmacht und über den Behandlungsvertrag. Ein Abschnitt geht ebenso auf die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekte der Heilbehandlung ein. Sie bekommen auch Informationen über die Angehörigenvertretung sowie über die ärztliche Aufklärungspflicht.
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