Unterschied zwischen hoheitliches Handeln und Privatwirtschaftsverwaltung




Der Staat handelt mit öffentlicher Gewalt. Das heißt, manche Aufgaben erfordern dazu eine öffentliche Ermächtigung. Die Ermächtigung ist in einem Gesetz festgelegt. Einige staatliche Handlungen führt der Staat durch, ohne konkret in die Rechte von Personen einzugreifen. Ein Organ der Verwaltung führt eine hoheitliche Handlung aus eine unmittelbare Wirkung ist aber nicht gegeben. Bei einem Bescheid etwa wird ein Recht festgestellt, gestaltet oder begründet, es wird also eine konkrete Anordnung getroffen. Bei einer Maßnahme wird unmittelbar gehandelt. Ein Beispiel für schlicht hoheitliches Handeln sind die Bildungseinrichtungen. Die Lehrer handeln durch ihren Unterricht schlicht hoheitlich. Die Rechtsposition der Schüler ändert sich dadurch aber nicht unmittelbar. Gleiches gilt für Professoren an den Universitäten.

Die Erteilung eines Rates seitens einer Verwaltungsbehörde ist ebenso schlicht-hoheitliches Handeln. Der Staat handelt nicht nur hoheitlich, sondern auch im Rahmen der Privatwirtschaft. Das heißt, die öffentlichen Einrichtungen treten im Wirtschaftsverkehr ganz normal, wie durchschnittliche Bürgerinnen und Bürger auf. Der Staat kann zum Beispiel auch Wirtschaftsunternehmen betreiben. Dadurch können Einnahmen erzielt werden. Die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit unterscheidet sich grundsätzlich nicht von jener eines jeden anderen Bürgers. Die Verwaltung von Ämtern oder Einrichtungen erfolgt ebenso im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung. Ein Gemeindeamt oder ein Ministerium benötigt Bürogeräte oder Material, wie Papier und Bleistifte. Diese Sachen werden im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung eingekauft.

Beim Kauf von Büromaterialien gehen die Ämter bzw. Behörden aber nicht mit Zwang oder Hoheitsgewalt vor, sondern treten ganz normal als Kunden auf. In der Regel haben aber die öffentlichen Einrichtungen die interne Einschränkung, dass sie an das günstigste Angebot gebunden sind.

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