Die Verwaltung als Teil des demokratischen Systems




Der österreichische Staat ist nach dem demokratischen Prinzip aufgebaut. Das heißt, an der Spitze steht ein frei gewähltes Parlament. Die Vertreter des Volkes beschließen Gesetze. Darüber hinaus wählt das Parlament die obersten Organe der Verwaltung. Das sind der Bundeskanzler und die Bundesminister. Das Parlament schafft die Gesetze und die Verwaltung vollzieht die Gesetze. Die obersten Organe der Verwaltung sind dem Parlament für das Handeln verantwortlich. Sie sind auch für das Verhalten der untergeordneten Organe verantwortlich. Das Parlament kann die obersten Verwaltungsorgane absetzen. Daher haben die oberen Organe gegenüber den nachgeordneten ein Weisungsrecht. Somit ist gewährt, dass die höchsten Organe auch durchgreifen können.

Der Staat ist auch nach der Gewaltentrennung organisiert. Die Legislative, also das Parlament, und Exekutive, das heißt die Verwaltung, sind voneinander getrennt. Als drittes Element der Gewaltentrennung besteht die Judikative, also die Gerichtsbarkeit. Diese ist eigentlich ein Teil der Vollziehung, jedoch besteht hier kein Weisungsrecht. Die Gerichte sind mit den richterlichen Privilegien ausgestattet. Die Richter sind unabhängig, unversetzbar und weisungsfrei. Dies ist deshalb so, um eine sogenannte Kabinettsjustiz zu vermeiden. Gemeint ist damit, dass Angehörige der Regierung Druck auf die Richter ausüben, um für sie günstige Urteile zu erzwingen. Die Verwaltung ist an die Gesetze gebunden. Die gesamte staatliche Vollziehung darf nur aufgrund der Gesetze erfolgen. Jedes staatliche Handeln muss eine Grundlage im Gesetz haben.

Gesetzloses Handeln kann vor die öffentlichen Gerichte gebracht werden. Ein Beispiel: Ein Polizist stellt einem Autolenker einen Strafzettel aus, weil gerader dieser Autolenker zu schnell gefahren ist. Die vom Volk gewählten Vertreter im Parlament haben ein Gesetz erlassen, das es Autofahrern verbietet zu schnell zu fahren. Dieses Gesetz, also die Straßenverkehrsordnung, ermächtigt die Verwaltung Strafen auszustellen, wenn jemand zu schnell fährt. Der Polizist ist Teil der Verwaltung. Er vollzieht die Gesetze und darf nur auf der Grundlage von Gesetzen handeln. Würde die Straßenverkehrsordnung keine Strafbestimmung für zu schnelles Fahren beinhalten, dürfte der Polizist keinen Strafzettel ausstellen.

Durch die Wahlen, die Vertretungskörper, Vollzugsorgane und Weisungen schließt sich der Kreis zwischen dem Volk und dem Staat. Das Volk hat es in der Hand, die Volksvertreter abzuwählen. Die Volksvertreter können die Vollzugsorgane abwählen. Somit ist zumindest theoretisch gewährt, dass die Macht vom Volk ausgeht. Dabei gibt es aber auch Ausnahmen vom System. Es gibt zum Beispiel weisungsfreie Behörden. Diese brauchen eine besondere sachliche Rechtfertigung, weil sie sonst dem Demokratischen Prinzip und somit der Verfassung widersprechen würden.

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