Der Bescheid und seine Funktion




Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt einer Behörde. Typisch sind die konkrete Anordnung und der individuelle Adressat. Nur Behörden dürfen Bescheide erlassen. Normale Organe jedoch nicht. Der Bescheid besteht aus einem Spruch, aus einer Begründung, einer Rechtsmittelbelehrung, Datum und Unterschrift der Behörde, sowie die genaue Bezeichnung des Adressaten. Ein Bescheid kann schriftlich oder mündlich erlassen werden. Bei mündlicher Erlassung ist meist auch eine Ausfertigung in schriftlicher Form vorgesehen. In der Regel geht einem Bescheid ein Ermittlungsverfahren voraus. Möglich ist es aber auch kein Verfahren durchzuführen. Das ist aber nur ganz eingeschränkt zulässig.

Im Ermittlungsverfahren ist ein zentrales Element die Partei. Die Parteien haben das Recht gehört zu werden und dürfen nicht übergangen werden. Partei ist in jedem Fall die Person, über deren Rechte entschieden wird, wie z.B. der Antragsteller. Es kommen aber auch noch andere Personen in Betracht. Wichtigste Vertreter sind etwa die Nachbarn im Bau- oder Betriebsanlagenverfahren. Die Parteien haben die Möglichkeit Einwendungen zu erheben und somit ihre Rechte zu wahren. Im Dienste der Rechtssicherheit ist es aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Parteienrechte zu verlieren. Das ist deshalb sinnvoll, um nicht nach Jahren die Verfahren wieder neu aufrollen zu müssen, weil eine Partei übergangen wurde.

Wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, so ist der Termin kundzumachen. Die Parteien sind zu informieren. Wird die Verhandlung ordnungsgemäß kundgemacht, verlieren alle Personen, die keine zulässigen Einwendungen erheben, ihre Parteistellung. Verliert man die Stellung als Partei, kann man keine Berufung erheben. Ist man der Meinung, dass man durch einen Bescheid in seinen Rechten verletzt ist, kann man dagegen berufen. Das geht nur, wenn man die Rechtsmittelfrist einhält. Ist die Frist vorbei, oder ist der Bescheid von einer obersten Behörde, ist eine Berufung nicht möglich. Entscheidungen in der Sache, die von der letzten Instanz getroffen werden können vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden. Ist eine Person in einem verfassungsrechtlich gewährten Recht verletzt, kann auch der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Letzteres kann gemacht werden, wenn etwa der Bescheid ohne jede gesetzliche Grundlage erlassen wurde.

Wird bei einer Behörde ein Antrag gestellt und kommt sie ihrer Entscheidungspflicht nicht nach, kann ein Devolutionsantrag gestellt werden. Damit geht die Entscheidungskompetenz auf die nächst höhere Instanz über. Ein Bescheid kann entweder ein Recht begründen, ein Recht feststellen oder auf eine Leistung gerichtet sein. Bei Strafbescheiden haben die Behörden zusätzliche Grundregeln zu beachten. Die Grundsätze des fairen Verfahrens gelten auch im Verwaltungsrecht. Es darf daher niemand gezwungen werden sich selbst zu belasten. Es gilt der Grundsatz keine Strafe ohne Schuld. Im Falle einer Berufung darf die nächste Instanz keine Entscheidung treffen, die für den Betroffenen schlechter ist, als die vorige.

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