Organisation der Verwaltung des Staates: Bund und Länder




Der österreichische Staat ist nach dem Bundesstaatsprinzip organisiert. Das heißt, es gibt neun selbstständige Länder und darüber den Bund als Dach. Die Länder haben eine eigene Gesetzgebung und auch eigene Verwaltungsorgane. Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es eine Verteilung der Kompetenzen. Die Verfassung teilt gewisse Befugnisse ausschließlich dem Bund zu. Die Angelegenheiten des Gewerbes oder des Zivilrechtswesens sind zum Beispiel Bundeskompetenzen. Es gibt aber auch zwischen Bund und Ländern geteilte Befugnisse. Im Straßenverkehrsrecht hat der Bund die Kompetenz Gesetze zu erlassen. Die Ausführung der Gesetze obliegt den Ländern.

In Materien wie dem Gesundheitswesen hat der Bund die Kompetenz Grundsatzgesetze zu erlassen. Die Länder können die Gesetze näher ausführen. Bei den Krankenanstaltengesetzen ist das zum Beispiel der Fall. Hier gibt es ein Grundsatzgesetz des Bundes und neun Ausführungsgesetze. Dazu gibt es aber auch Kompetenzen, die nur den Ländern zustehen. Ein Beispiel dafür ist das Bauwesen. Hier dürfen die Länder Gesetze erlassen und auch selbst vollziehen. Die Vollziehung der Gesetze erfolgt auf Bundesebene im Prinzip auf zwei Arten. Einerseits gibt es eine unmittelbare Bundesverwaltung. Andererseits aber auch eine mittelbare Bundesverwaltung. Bei der unmittelbaren Bundesverwaltung bestehen eigene Behörden des Bundes. Beispiel dafür sind das Finanzamt oder die Bundespolizei. Diese Behörden sind unmittelbar dem Bund zugeordnet. Sie unterstehen den jeweiligen Bundesministern.

In manchen Fällen ist es aber zu aufwendig eigene Bundesbehörden einzurichten. Es wäre oft auch nicht zweckmäßig. Daher gibt es eine mittelbare Bundesverwaltung. Das heißt, der Bund bedient sich der Landesbehörden. Die Behörden des Landes vollziehen in diesem Fall die Gesetze für den Bund. Ein Beispiel dafür wäre das Gewerberecht. Der Bund erlässt die Gewerbeordnung. Für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung ist die Bezirksverwaltungsbehörde in erster Instanz zuständig. In zweiter Instanz ist der Landeshauptmann zuständig. Sowohl die Bezirkshauptmannschaften, als auch der Landeshauptmann sind Landesbehörden. Funktional sind sie aber in Fällen, wie dem Gewerberecht für den Bund tätig. Die sogenannte Sicherheitsverwaltung wird vorwiegend unmittelbar von den Bundesbehörden durchgeführt. Gemeint ist damit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. Ein wesentlicher Teil davon ist die Prävention von Straftaten. Die Sicherheitsverwaltung wird vom Bundesminister für innere Angelegenheiten (Innenminister), den Sicherheitsdirektionen und den Bundespolizeidirektionen vollzogen.

Eine weitere Möglichkeit der Vollziehung von Gesetzen auf Bundesebene ist die indirekte Verwaltung. Die Vollziehung wird dabei nicht durch staatliche Behörden, sondern von Unternehmen durchgeführt. Die Organisation erfolgt nach einer Gesellschaft nach dem Privatrecht. Dieser juristischen Person werden öffentliche Aufgaben anvertraut. Sehr oft wird die Form der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewählt. Die Organisation erfolgt in der Form, dass der Bund die Mehrheitsanteile am Kapital besitzt und somit über das Unternehmen auch bestimmt. Ein Beispiel dafür ist die Austro-Control GmbH. Dieses Unternehmen ist für die Flugsicherung zuständig. Die Austro Control vollzieht Gesetze in Form eines Unternehmens. Ein weiteres Beispiel ist die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG). Dieses Unternehmen ist für die Verwaltung der Autobahnen zuständig. Der normale Bürger kommt mit der ASFINAG meist dann in Berührung, wenn eine Autobahn ohne gültige Vignette benützt wird.

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