Die Provision kann auch als Courtage, Kurtage oder als Packing bezeichnet werden. Unter Provision versteht man das Entgelt, dass der Vermittler für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit vom Kunden, wie etwa über eine Versicherungsgesellschaft, gezahlt bekommt. Dieser Vermittler tritt meistens als Handelsvertreter oder als Handelsmakler auf. Somit wird üblicherweise für die Vermittlung eines Geschäftes durch einen Vermittler, Makler, durch eine Agentur, durch einen Handelsvertreter oder etwa durch einen Vertriebspartner, das zwischen zwei Personen, also zwischen Unternehmer und Käufer, geschlossen wird, als Provision, also als Vergütung, bezeichnet. Diese andere Person, die das Geschäft vermittelt hat, also etwa der Vermittler oder der Makler, die Agentur, der Handelsvertreter oder etwa der Vertriebspartner, erhält sodann einen bestimmten Anteil der Summe, welche der Käufer dem Unternehmer bezahlt hat als Provision. In den meisten Fällen erfolgt die Auszahlung der Provision bei Abschluss des Vertrages.
Außerdem richtet sich die Höhe der Provision oft nach dem erzielten Verkaufspreis; aber es muss beachtet werden, dass auch ebenso vom Tarif oder vom Produkt und vom Vermittler abhängige Provisionen gezahlt werden können. Zu beachten ist auch, dass üblicherweise nicht der Abschluss des vermittelten Geschäftes die Provision auslöst, sondern erst die Erfüllung des Geschäftes, wie beispielsweise die Gewinnung von Neukunden oder ein bestimmter Umsatz soll in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden.
Es gibt verschiedene Arten von Provisionen, wie etwa die Abschlussprovision, Einmalprovision, Bestandsprovision und Folgeprovision, Dynamikprovision, Zuführungsprovision, Inkassoprovision, Superprovision, die Bearbeitungsprovision oder die Erneuerungsprovision. Die Vereinbarung von Abschlussprovisionen und Bestandsprovisionen kommen häufiger vor als Folgeprovisionen oder als Zuführungsprovisionen. Die Bestandsprovision wird auch als Bestandspflegeprovision bezeichnet und ist die Provision, die ein Vermittler auf den gesamten von ihm vermittelten oder verwalteten Anlagebetrag erhält. Als Beispiel für eine Bestandprovision wäre etwa zu nennen, dass der Vermittler eine jährliche Vergütung von den von ihm vermittelten Fonds von der Investmentgesellschaft bekommt. Für die Berechnung der Provision ist für jeden Geschäftsvorfall, wie etwa Abschluss oder Vertragsveränderung, eine Grundlage festzulegen. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Provision wird häufig die Vertragssumme herangezogen. In einigen Fällen können die Bemessungsgrundlagen auch über Formel berechnet werden, in welche die Laufzeit des Vertrages oder die Zahlungsart des Kunden berücksichtigt wird.
Erwähnenswert ist auch die Provision beim Maklergeschäft. Denn die Vermittlungsgebühr eines Maklers beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Devisen oder Waren sowie auch im Immobilienhandel wird als Kurtage bezeichnet. Wenn der Immobilienmakler etwa eine Mietwohnung vermittelt, darf die verlangte Provision höchstens zwei Brutto-Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Außerdem darf der Makler nur dann die Provision verlangen, wenn dies vorher vereinbart wurde und auch nur wenn der Makler bei der Vermittlung aktiv tätig war. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass ein Makler keine Provision verlangen darf, wenn er selbst Miteigentümer der vermittelten Immobilie ist bzw. wenn er wirtschaftlich eng mit der Hausverwaltung verbunden ist.
In diesem Zusammenhang ist auch die Provisionsvereinbarung zu berücksichtigen, denn die Provisionsvereinbarung regelt für den einzelnen Vertriebspartner die Provisionshöhe für jedes Produkt und für jede Abschlussart. Es ist ebenso interessant zu wissen, dass Bausparvermittlungsprovisionen, Kreditvermittlungsprovisionen, Investmentvermittlungsprovisionen und Versicherungsvermittlungsprovisionen unter bestimmten Konditionen nicht versteuert werden müssen.