Das österreichische Arbeitsrecht ist sehr komplex. Es wird zwischen Arbeitern und Angestellten und Beamten bzw. Vertragsbediensteten unterschieden. Zwischen den einzelnen Arbeitnehmergruppen wird nochmals unterschieden. Bei den Arbeitern gibt es zum Beispiel Bäckereigehilfen oder Bauarbeiter. Es gibt ein eigenes Gesetz für Hausbesorger. Für das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nicht nur der Arbeitsvertrag maßgeblich. Dazu sind die zwingenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die Kollektivverträge, vor allem bezüglich des Mindestlohns, und Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übungen.
Zu beachten ist, dass zwischen befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse zu unterscheiden ist. Befristete Arbeitsverträge sind solche, die mit Ablauf einer Frist oder mit dem Eintritt einer Bedingung enden. Bei Bedingungen ist darauf zu achten, dass sie unabhängig vom Willen des Arbeitgebers eintreten kann. Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Frist automatisch, ebenso mit Eintritt der Bedingung. Der Arbeitsvertrag kann aber auch vorzeitig aus wichtigem Grund, wie etwa Entlassung, oder auch einvernehmlich gelöst werden. Verboten sind aber so genannte Kettenarbeitsverträge. Damit ist die Aneinanderreihung von Befristeten Arbeitsverträgen gemeint. Für den Arbeitnehmer hat dies unter anderem den Effekt Ansprüche zu verlieren, die er sonst hätte, wenn das Arbeitsverhältnis normal weiterläuft.
Eine Einmalige Wiederholung eines befristeten Arbeitsvertrages ist zulässig, ab der zweiten Wiederholung geht der Arbeitsvertrag automatisch in ein unbefristetes normales Dienstverhältnis über. Diese Regelung steht nicht im Gesetz ist aber ständige Rechtsprechung des OGH.