Abschluss des Kreditvertrags




Eingangs muss erwähnt werden, dass ein Kreditvertrag notwendig ist, um die Kreditvereinbarungen zwischen dem Kreditnehmer und dem Bankinstitut schriftlich festzuhalten. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Kreditvertrag alle wichtigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner regelt. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass als Vertragspartner eines Kreditvertrages grundsätzlich der Kreditgeber und der Kreditnehmer in Frage kommen.

Außerdem enthält der Kreditvertrag hauptsächlich den Kreditbetrag, die Zinsenhöhe, den Schuldner und den Gläubiger, den Auszahlungszeitpunkt, die Rückzahlungsart, die Bedingungen zu Datenschutz sowie die Aufklärungspflichten und die vertraglichen Rechte des Kreditgebers vor Abschluss des Kreditvertrages. Hierbei muss beachtet werden, dass die vertraglichen Rechte des Kreditgebers vor Abschluss des Kreditvertrages unter anderem beispielsweise etwa die Auskunftseinholung und die Bonitätsprüfung sind. Aus dem soeben Gesagten kann somit entnommen werden, dass der Kreditvertrag somit zwischen den Vertragsparteien ein Kreditverhältnis entstehen lässt, dessen gegenseitige Leistungen darin bestehen, für eine bestimmte Zeit ein Kredit in einer bestimmten Höhe gegen ein entsprechendes Entgelt zu gewähren. Außerdem stellt der Kreditvertrag ein wesentliches Dokument dar, der im Streitfall sogar als Beweismittel dienen kann.

In diesem Zusammenhang muss ebenso berücksichtigt werden, dass die Willenserklärung des Kreditgebers und des Kreditnehmers für den Abschluss des Kreditvertrages erforderlich ist. Sobald die Bank den Kredit zusagt, bekommt der Kreditnehmer sodann den Kreditvertrag von der Bank. Dennoch ist es ratsam den Kreditvertrag gründlich durchzulesen und ebenso auf den Inhalt zu achten bevor man den Kreditvertrag überhaupt unterschreibt. Bevor man den Kreditvertrag unterschreibt, ist insbesondere etwa auf Kredithöhe, Verzinsung, Bearbeitungsgebühr, Laufzeit, Kreditvertragsgebühr sowie Entschädigungshöhe bei vorzeitiger Rückführung und Sicherheiten zu achten.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass ein Kredit oder ein Darlehen üblicherweise in Annuitäten zurückzuzahlen ist. Die Annuität setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. Außerdem bewirkt die Rückzahlung des Kredits oder des Darlehens in Annuitäten, dass der monatliche Aufwand für den Kreditnehmer immer gleich bleibt. Damit die Annuität tatsächlich gleich bleibt, werden die Zinsen und die Tilgung für die gesamte Kreditlaufzeit berechnet, wobei diese dann durch die Rückzahlungsperioden geteilt werden. Es muss beachtet werden, dass die Zinsenbelastung innerhalb der Annuität am Anfang des Kredits höher ist als zum Schluss des Kredits. Der Grund dafür liegt nämlich darin, dass die Annuität zu Ende eines Kredits grundsätzlich nur noch aus der Tilgung besteht. Auch die Tilgung muss berücksichtigt werden, denn diese stellt die Rückgabe der Kreditsumme an die Bank dar, wobei die Bank aus der Tilgung jedoch keinen Ertrag bekommt. Zudem hat die Bank dafür, dass sie den Kreditnehmer einen Kredit gewährt, Zinsen zu erhalten, was wiederum einen Ertrag für die Bank darstellt.

In diesem Zusammenhang wäre auch der Kontokorrentkredit zu beachten. Denn der Kontokorrentkredit ist vor allem für Kaufleute sehr praktisch, wobei der Kontokorrentkredit den Kontoinhaber, das heißt den Kreditnehmer, ermöglicht über den Aktivstand seines Kontos hinaus bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze, also bis zu einem vereinbarten Kreditrahmen, zu verfügen. Daher muss berücksichtigt werden, dass Kontokorrentkredite sozusagen Kredite in laufender Verrechnung darstellen, bei denen der Kontoinhaber während der vereinbarten Laufzeit über den Kreditvertrag frei verfügen kann. Es ist erwähnenswert, dass Kreditinstitute jedoch für die Überziehung des Kontos gewisse Zinsen verlangen.

Auch Lombardkreditvereinbarungen müssen Berücksichtigung finden, denn unter Lombardkreditvereinbarung ist eine Umschreibung der Kontokorrentvereinbarung zu verstehen. Denn bei der Lombardkreditvereinbarung muss berücksichtigt werden, dass es bei Kaufleuten, die in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, nicht zu einer laufenden Aufrechnung und Abrechnung zwischen den einzelnen Forderungen und Gegenforderungen kommt, sondern nur zu einer periodisch globalen Abrechnung und Aufrechnung zu einem vereinbarten Zeitpunkt; diese kann wiederum monatlich bzw. halbjährlich oder jährlich erfolgen. Hierbei wird sodann zu einem festgelegten Zeitpunkt der Saldo festgestellt, wobei sodann nur der Saldo zu bezahlen ist. Der Saldo stellt die Differenz zwischen der Summe der Forderungen und der Gegenforderungen dar. Sollen sich die Forderungsbeträge decken, werden diese vereinbarungsgemäß ausgeglichen.

Auch Verbraucherkredite sind zu berücksichtigen, denn beim Verbraucherkredit ist der Kreditnehmer berechtigt bereits den Entwurf des geplanten Kreditvertrages vom Kreditinstitut zu verlangen. Verbraucherkredite müssen auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen werden und müssen gewisse Vertragspunkte aufweise, wie insbesondere etwa die Gesamtbelastung, eine allfällige Zinsgleitklausel, die Kostenelemente, der effektiver Jahreszinssatz sowie die Anzahl und die Höhe der Fälligkeitszeitpunkte der rückzuzahlenden Teilbeträge. Außerdem hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten aus dem Verbraucherkreditvertrag gänzlich oder teilweise vorzeitig zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass wenn eine minderjährige Person unter achtzehn Jahren ein Kredit aufnehmen möchte, die Banken bzw. Kreditinstituten in solch einen Fall einige Sorgfaltspflichten einzuhalten haben. Denn vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres darf die Bank bzw. das Kreditinstitut ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters keine Kreditkarten bzw. Bankkarten sowie Scheckkarten ausgeben. Wenn die minderjährige Person jedoch regelmäßige Einkünfte erzielen sollte, darf die Bank bzw. das Kreditinstitut die beantragte Karte für den Bargeldbezug sowie Scheckkarten jedoch nicht vor Vollendung des siebzehnten Lebensjahres an den betreffenden Minderjährigen ausgeben. In diesem Zusammenhang ist es ebenso erwähnenswert, dass wenn dem Minderjährigen eine entsprechende Karte ausgehändigt wurde, sodann der Geldbezug vom betreffenden Jugendlichen durch Geldausgabeautomaten jedoch auf wöchentlich Euro 400,- zu begrenzen ist.

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