Bei der Kausalität ist zwischen alternative Kausalität, kumulative Kausalität und überholende Kausalität zu unterscheiden. Mit alternativer Kausalität ist gemeint, dass nur einer von mehreren möglichen Tätern für den Erfolg ursächlich gewesen sein kann, aber es ist jedoch nicht feststellbar, ob es der eine oder der andere war. Damit der Geschädigte in diesem Fall nicht leer ausgeht, wird eine Solidarhaftung aller möglichen Täter angenommen, wenn sie alle rechtswidrig, schuldhaft und gefährlich gehandelt haben und deswegen tatverdächtig sind. Beispiel: Bei einer Jagt wird ein Jäger durch einen Schuss verletzt, weil zwei Jäger auf einen Hasen geschossen hatten, der sich hinter dem verletzten Jäger befand. Es lässt sich jedoch nicht feststellen, welcher Jäger den Jäger getroffen hat und welcher nur an ihm vorbeigeschossen hat.
Bei der kumulativen Kausalität wurden mehrere Handlungen gesetzt, wobei jede einzelne Handlung den schädigenden Erfolg ausgelöst hätte. Auch bei der kumulativen Kausalität haften alle Täter solidarisch. Beispiel: Der Fabrikant Herr Bauer will eine neue Gewebesorte herstellen und braucht eine Maschine um diese produzieren zu können. Herr Bauer bestellt diese Maschine bei Herrn Huber sowie Materialien bei Herr Mayer. Da jedoch sowohl Herr Huber als auch Herr Mayer ihre Lieferverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, kann die Produktion nicht zum vorgesehenen Termin aufgenommen werden. Dadurch erleidet Herr Bauer jedoch einen Verdienstausfall und verlangt Schadenersatz von Herrn Huber und Herrn Mayer. Dagegen kann Herr Huber einwenden, dass derselbe Schaden sowieso eingetreten wäre, wenn die Maschine rechtzeitig geliefert worden wäre, weil Herr Mayer ebenfalls säumig gewesen sei. Herr Mayer kann genauso argumentieren und sagen, dass Herr Huber ebenso in Verzug war und der Schaden somit auch bei Lieferung der Materialien eingetreten wäre.
Bei der überholenden Kausalität führt ein Ereignis einen Schaden herbei, den später ein anderes Ereignis ebenso verursacht hätte. Daraus ist zu entnehmen, dass der Schaden somit auch sonst eingetreten wäre. Beispiel: Herr Bauer stiehlt im Haus des Herrn Huber ein wertvolles Bild und vernichtet dieses jedoch später, weil er Angst hat, erwischt zu werden. Kurz nachdem Herr Bauer das Bild gestohlen hat, bricht im Haus des Herrn Hubers ein Brand aus, dass Herr Mayer gelegt hat, wodurch alle Einrichtungsgegenstände vernichtet werden.