Wir alle haben einen Anspruch auf Geheimhaltung von personenbezogenen Daten, die uns persönlich betreffen. Außerdem stellt der Datenschutz in Österreich ein Grundrecht dar. Falls die Gesellschaft jedoch gewisse Informationen über eine bestimmte Person benötigen sollte, stehen der Bedarf der Gesellschaft an Informationen und das Interesse der einzelnen Person am Schutz ihrer Privatsphäre einander gegenüber und sind im Einzelfall sodann gegeneinander abzuwägen. Als Beispiel wäre etwa zu nennen, dass Arbeitnehmer davor geschützt sind, dass Arbeitgeber Beurteilungen über sie austauschen. Andererseits wäre beispielsweise etwa die Verarbeitung von bestimmten Meldedaten durch die Gebühren Info Service GmbH zulässig, weil ein berechtigtes Interesse an der Verwendung solcher Daten besteht. Es ist für Sie interessant zu wissen, dass unter Daten nicht nur Namen, Adresse oder Geburtsdatum zu verstehen sind, sondern auch Informationen über eine bestimmte Person, wie etwa Fingerabdrücke oder Bilder.
Dieses Thema gibt Ihnen wesentliche Informationen über das Grundrecht auf Datenschutz. Weiters können Sie sich hier über das Datenschutzgesetz informieren. Ein Abschnitt geht näher auf die E-Card und auf den strafrechtlichen Schutz beim Missbrauch von Daten ein. Sie können hier ebenso einiges über meldepflichtige und anzeigepflichtige Krankheiten lesen.
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