Datenschutz im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung und Sozialversicherung




Das System der Sozialversicherung ist sehr kompliziert. Es gibt in Österreich kein einheitliches System für alle Arten von erwerbstätigen Personen. Die Unterscheidung erfolgt ähnlich wie im Arbeitsrecht. Unterschieden wird zwischen Arbeitern und Angestellten, zwischen selbständigen Erwerbstätigen, Beamten und Angehörige der landwirtschaftlichen Berufe. Das hat auch zur Folge, dass es je nach Gruppe unterschiedliche Sozialversicherungsträger gibt. Es gibt eine Krankenkasse für Arbeiter und Angestellte, eine für selbständig Erwerbstätige, für Landwirte und für Beamte.

Die Sozialversicherung ist in Österreich verpflichtend. In jüngsten Jahren auch für selbständig Erwerbstätige, was in der Vergangenheit nicht immer so war. Die Sozialversicherung ist wichtig, um die flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die Höhe des Beitrags zur Pflichtversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Es bestehen auch Möglichkeiten den Pflichtbeitrag zu reduzieren.

Die Administration der Versicherungen wurde in der jüngeren Vergangenheit wesentlich verändert. Früher gab es verschiedene Arten von Krankenscheine, die z.B. von unselbständig Erwerbstätigen beim Arbeitgeber abzuholen waren. Es gab eigene Urlaubskrankenscheine und auch für das Ausland. Durch die Einführung der so genannten E-Card wurden die Krankenscheine abgelöst. Die E-Card gilt nunmehr als universeller Krankenschein. Die Reform des Sozialversicherungswesens betraf aber nicht alle Gruppen von Erwerbstätigen. Für Beamte gibt es die E-Card nicht. Somit existiert nach wie vor kein einheitliches Sozialversicherungssystem.

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