Das Mieten von Autos nimmt zu. Vor allem in Großstädten, wo die Infrastruktur sehr gut ist, braucht man kein Auto für die tägliche Fahrt zur Arbeit. Ab und zu wird aber ein Auto benötigt, um in den Urlaub zu fahren, jemanden vom Flughafen abzuholen, umzuziehen oder zu einem Geschäftstermin zu fahren. In diesen Fällen bieten Unternehmen das Leihen von Autos an. Der Preis bemißt sich je nach Autoklasse pro Tag. Viele nutzen diese Möglichkeit auch für einen längeren Zeitraum, wie etwa einige Jahre. Sie leasen es.
Das Auto-Leasing wird in Österreich immer populärer. Die Leasingnehmer nutzen das Auto für bestimmte Zeit, nach der sie das Auto zurückgeben müssen (Operating-Leasing). Der Leasingvertrag kann jederzeit gekündigt werden. So werden vor allem Engpässe in der Produktion oder im Vertrieb für kurze Zeit überbrückt. Das Auto wird gemietet. Dabei stehen die Chancen und Risiken des Leasinggegenstandes (des Autos) während der Grundmietzeit beim Leasinggeber; er haftet für den zufälligen Untergang oder für eine Wertminderung aufgrund technischen Fortschritts. Grundsätzlich ist kein Verkauf an den Leasingnehmer geplant, besteht dennoch eine Kaufoption, so entspricht der Kaufpreis mindestens dem Marktwert. Je nach Leasingvertragsbedingungen kann auch die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einer bestimmten Zeit das Auto kaufen zu dürfen (Finanzierungsleasing). So amortisirt sich das Geld, das für die Leasingraten ausgegeben worden ist. Deckt der Leasingvertrag die Summe der Leasingzahlungen, die Kosten des Leasinggegenstandes (des Autos), die Finanzierungskosten sowie den Gewinnanteil der Leasinggesellschaft ab, spricht man von Vollamortisationsleasing (Full-Pay-Out-Leasing).
Nur in diesem Fall wird der Leasingnehmer von Anfang an Eigentümer des Leasinggutes (des Autos), weil der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums unterstellt wird. Werden die Gesamtkosten des Leasinggebers dagegen innerhalb der Grundmietzeit nicht amortisiert, handelt es sich um Teilamortisationsleasing (Non-Full-Pay-Out-Leasing oder Restwertleasing). Dabei kann der Leasingvertrag während der Grundmietzeit aber nicht gekündigt werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung des Gegenstandes gehen auf den Leasingnehmer über, das heißt, dass, wenn ein Autounfall passiert, ist zunächst festzustellen, ob es zufällig passiert ist (keien Schuld kann nachgewiesen werden), und wenn ja, dann haftet der Leasingnehmer. Hier bleibt das Leasinggut (das Auto) Eigentum des Leasinggebers bis zur Bezahlung der letzten Leasingrate. Beim Finanzierungsleasing zahlt der Leasingnehmer meistens eine Anzahlung oder eine erhöhte erste Leasingrate, und die Leasingraten werden verzinst. Obwohl Privatkunden zu einem Bankkredit greifen, um sich das Auto finanzieren zu können, hat das Auto-Leasing für Firmenkunden viele steuerliche Vorteile. Die Firmenkunden dürfen die Leasingkosten zu 100 Prozent steuerlich absetzen, was beim Autokauf meistens nicht möglich ist. Grundsätzlich ist es zulässig, dass bei unterschiedlichem Leasingnehmer und Nutzer (zB bei einem Firmenwagen), der Nutzer eines Leasingfahrzeuges als Bürge verpflichtet wird. Diese Verpflichtung muss aber über die Nutzungszeit hinaus entfallen, sonst benachteiligt sie den Bürgen unangemessen.
Dasselbe gilt für das Immobilienleasing. In Österreich werden Immobilienleasingverträge üblicherweise nicht auf bestimmte Zeit, sondern auf unbestimmte Zeit mit einseitigem Kündigungsverzicht des Leasingnehmers für die Dauer der Grundmietzeit abgeschlossen. So spart man sich Gebühren. Der Leasinggeber als Eigentümer einer (bebauten oder unbebauten) Liegenschaft überlässt die Liegenschaft dem Leasingnehmer zur Nutzung. Auf die Ausgestaltung der Leasingnehmerpflichten kommt entscheidende Bedeutung zu, ob der Leasingvertrag ein als Kaufvertrag, Kreditvertrag oder Mietvertrag zu qualifizieren ist. Angesicht der Tatsache, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, ist der Leasingvertrag nach Ansicht der Rechtsprechung als Mietvertrag zu qualifizieren.