Wer zahlt Kirchensteuer und wie wird sie berechnet?




In Österreich zahlen Mitglieder der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche einen sogenannten Kirchenbeitrag und Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde, kuz IKG, bezahlten bis 1998 eine sogenannte Kultussteuer. Der Kirchenbeitrag der einzelnen Konfessionen und Glaubensgemeinden ist unterschiedlich hoch. Die jeweiligen Abgaben der Kirchenmitglieder werden anhand des jeweiligen Bruttojahreseinkommens berechnet. Diese Einkünfte decken den Großteil des Einkommens, für den geringeren Anteil sind die Kirchen auf Spenden angewiesen. Das Gesetz erlaubt den direkten Einzug der Steuern seitens der betreffenden Kirche.

Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften sind bei der Einkommensteuer bis zu einem Höchstbetrag von maximal Euro 200,- absetzbar. Voraussetzung hierfür allerdings ist, dass es sich bei der Glaubensgemeinschaft um eine anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft handelt.

Der Kirchenbeitrag der katholischen Glaubensgemeinschaft wird im Allgemeinen über die Kirchenbeitragsstellen eingehoben. Die Grundformel zur Berechnung der Kirchensteuer unter Heranziehung der jeweiligen Einkünfte lautet 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, abzüglich eines Absatzbetrages von Euro 47,- und diversen Ermäßigungen, wie für Alleinverdiener, Kinder, Senioren, außergewöhnliche Belastungen et cetera. Für Land- und Forstwirte gibt es überdies eine gesonderte Berechnung. Die gesamten Einnahmen der österreichischen Diözesen durch den Kirchenbeitrag belaufen sich auf ungefähr 375 Millionen Euro im Jahr.

Der Kirchenbeitrag der evangelischen Glaubensgemeinschaft wird direkt von der Pfarrgemeinde selbst eingehoben. Er beträgt 1,5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, davon werden anschließend immer Euro 44,- abgezogen. Zusätzlich können Freibeträge für Alleinverdiener und Kinder, ident wie bei der katholischen Kirche, geltend gemacht werden.

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