Entrichtung der U-Bahn-Steuer




Als Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien, oder kurz DGA, die auch U-Bahn-Steuer genannt wird, bezeichnet man eine speziell für Wien eingerichtete und nur dort geltende Steuer, die zur Finanzierung der Wiener U-Bahnen aufgestellt wurde. Sie ist von allen Unternehmen für ihre Mitarbeiter, die in Wien ihren Arbeitsplatz haben, zu entrichten. Pro angefangener Kalenderwoche ist ein Betrag von Euro 0,72 pro Mitarbeiter zu bezahlen. Von dieser Steuer ausgeschlossen sind Personen über 55 Jahren sowie Arbeiter mit maximal zehn Wochenstunden beruflicher Tätigkeit.

Unter Umständen wichtig anzumerken gilt, dass die Entrichtung dieser Steuer niemanden von der Pflicht freistellt, bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel das jeweilige Beförderungsentgelt zu bezahlen, also ein Fahrticket zu kaufen. In den meisten U-Bahn-Stationen Wiens finden sich nebenbei erwähnt Warnhinweise vor dem Abgang zur U-Bahn, welche wie folgt lauten "Betreten ohne Fahrausweis verboten".

Dies könnte sich bei redlichen Steuerzahlern rechtlich als problematisch darstellen und hat bereits in Vergangenheit zu gerichtlicher Anhängigkeit geführt, da diese ja eigentlich bereits durch die Zahlung der Dienstnehmerabgabe die Mitbenutzung der U-Bahn-Unterführungen rechtfertigen könnten, nicht aber die Mitbenutzung der öffentlichen Fortbewegungsmittel selbst.

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