Was ist Einkommensteuer?




Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer. Das bedeutet, dass es auf die persönlichen Verhältnisse ankommt, ob jemand der Steuer unterliegt. Besteuert werden vor allem natürliche Personen. Im Rechtsverkehr gibt es einerseits die Menschen, also die natürlichen Personen. Es gibt aber auch noch juristische Personen. Diese Rechtsgebilde können Vereinigungen von Personen, aber auch von Personen losgelöste Vermögensmassen sein. Man nennt diese Gebilde juristische Personen, wenn sie rechtsfähig sind. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass sie selbständig Träger von Rechten und Pflichten sind. Eines dieser Rechte ist das Recht Eigentum zu besitzen. Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen.

Für so genannte Körperschaften gibt es eine eigene Steuer, nämlich die Körperschaftssteuer. Zu den Körperschaften zählen vor allem die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auch Privatstiftungen sind nach der Körperschaftssteuer zu besteuern. Der Einkommensteuer unterliegen ferner Personengesellschaften. Streng genommen unterliegen die Gesellschafter der Personengesellschaften der Steuer. Besteuert werden diese nach dem Durchgriffsprinzip. Das bedeutet der Gewinn der Personengesellschaft wird den Gesellschaftern direkt zugeschrieben. Die Offene Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft werden nach dem Einkommensteuergesetz besteuert. Die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegen dem Körperschaftssteuergesetz. Diese Gesellschaften werden deswegen Körperschaften genannt, weil das Gesellschaftsvermögen vom Vermögen der Gesellschafter getrennt ist. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft sind eigene Steuersubjekte. Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen. Dies ist eine Nettogröße. Vom Bruttobetrag der Einnahmen sind bestimmte Beträge abzuziehen, um das Einkommen, das besteuert wird, zu berechnen.

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Die Aufzählung ist abschließend. Erhält eine Person, Einkünfte aus einer anderen Art, die nicht im Gesetz beschrieben ist, so ist diese nicht nach dem Einkommensteuergesetz zu besteuern. Um das Einkommen zu ermitteln, ist zuerst die Summe aus allen Einkunftsarten zu bilden. Davon abzuziehen sind die Verluste, die Sonderausgaben, die Freibeträge und die außergewöhnlichen Belastungen. Der erhaltene Betrag ist jener, der der Steuer unterliegt. Auf diesen ist der gesetzlich verankerte Steuersatz anzuwenden.

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