Was ist die Lohnsteuer und welche Einkünfte unterliegen der Lohnsteuer?




Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und wird durch Abzug vom jeweiligen Arbeitslohn erhoben. Aus nicht selbständiger Arbeit resultierende Einkünfte bezieht in der Regel der Arbeitnehmer, eine natürliche Person. Ausbezahlt wird dieser Lohn im Regelfall durch den Arbeitgeber.

Bevor der Lohnsteuertarif angewendet werden kann, müssen unter anderem nachstehende Beträge vom Arbeitslohn abgezogen werden:

• der Pauschbetrag für Werbungskosten
• der Pauschbetrag für etwaige Sonderausgaben
• die Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen
• die Beiträge der Pflichtversicherten in der gesetzlich geregelten
Sozialversicherung
• eine Pendlerpauschale
• Freibeträge aufgrund eines sogenannten Freibetragbescheides
• sowie eine etwaige Pauschale für Behindertenfreibeträge.

Typische Lohnsteuerbefreiungen resultieren aus dem Bezug diverser Beihilfen, beispielsweise Studienbeihilfe oder Schülerbeihilfe, Familienbeihilfe, Geburtenbeihilfe, Karenzgeld, Arbeitslosengeld et cetera. Die Lohnsteuer errechnet sich also anhand der sogenannten Einkommensteuer-Tabelle. Sie wird jedem Arbeitnehmer vom Gehalt, insbesondere vom jeweiligen Bruttogehalt abgezogen. Bei Einem Einkommensteuertarif in der Gehaltshöhe von bis zu Euro 11.000,- jährlich beträgt der Grenzsteuersatz 0 Prozent und ist somit nicht lohnsteuerpflichtig. In der jährlichen Gehaltsstufe von Euro 11.000,- bis Euro 25.000,- beträgt der Durschnittssteuersatz 20,44 Prozent, der Grenzsteuersatz hingegen beläuft sich auf 36,5 Prozent.

In der nächsten Einkommensklasse, und zwar der zwischen Euro 25.000,- und Euro 60.000,- Verdienst pro Jahr beträgt der durchschnittliche Steuersatz 33,73 Prozent, der Grenzsteuersatz beläuft sich auf exakt 43,2143 Prozent. Bei einem Jahreseinkommen von mindestens Euro 60.000,- im Jahr wird der Grenzsteuersatz in Höhe von 50 Prozent abverlangt. Der Grenzsteuersatz gibt im Übrigen den Prozentsatz der Besteuerung bei einem zusätzlichen Einkommen, beispielsweise einer Lohnerhöhung an.

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