Saatgut im Agrarrecht




Zu den Regelungen der Betriebsmittel gehören selbstverständlich auch die Regelungen für das Saatgut. Unter Saatgut verstehen sich im Allgemeinen Fortpflanzungsorgane, wie beispielsweise Samen, Früchte et cetera. Ein gleichnamiges nationales Gesetz regelt hierzulande die Zulassung, die Anerkennung sowie auch das Inverkehrbringen von Saatgut. Ebenfalls die sogenannte Sortenzulassung unterliegt genauen gesetzlichen Regelungen, auch hinsichtlich der Sortenzulassung landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüseformen.

Ebenfalls genauestens geregelt sind die Beschaffenheit, die Bezeichnung, die Kennzeichnung und auch die Verpackung des Saatguts sowie deren Verschließung. Im konkreten Fall ist das Bundesministerium für Ernährungssicherheit mit der Anerkennung und Zertifizierung sowie mit der allgemeinen Zulassung des Saatguts vertraut. Die sogenannte Sortenzulassungskommission ist aber in manche Entscheidungen der Vollständigkeit wegen mit einzubinden.

Wie auch bei allgemeiner Nahrung und auch den eben zuvor erläuterten Futtermittel, existieren auch beim Saatgut Probleme durch die Gentechnik. Auch beim Saatgut gibt es nämlich gentechnisch verändertes Material, welches freilich per Gesetz strikt geregelt gehört. So legen diverse Verordnungen beispielsweise fest, welche Grenzwerte für etwaige Verunreinigungen durch die Gentechnik noch toleriert werden. Diese Regelungen sind irrsinnig genau und streng.

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