Pflanzengut im Agrarrecht




Nicht nur der Pflanzenschutz und die Pflanzenschutzmittel unterliegen konkreten Rechtsregelungen in Österreich. Auch das Pflanzgut wird streng geregelt. So existiert ein einschlägiges Gesetz vom Pflanzengut, dass das Inverkehrbringen von sogenannten Zierpflanzen regelt. Darunter fällt auch die Regelung für Gemüse und Obst jeglicher Art.

Diese Regelungen stellen allgemeine Voraussetzungen und auch Anforderungen an das Pflanzgut von Zierpflanzen, Obst und Gemüse. Darüber hinaus finden sich in diesen Gesetzestexten auch unglaublich viele Vorschriften für die Versorger sowie auch einschlägige und genaue Vorschriften für Material aus diversen Drittländern um Österreich herum.

Wie auch bei den anderen Agrar-Rechssphären existieren freilich auch zum Pflanzgut zahlreiche weitere Verordnungen, die vorangehend die Qualität des jeweiligen Pflanzguts im Detail regeln. Beispielsweise besagt eine dieser Verordnungen, dass das Pflanzgut allgemein frei von qualitätsmindernden Schadorganismen zu sein hat.

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