Pflanzenschutz im Agrarrecht




Auch im Bereich der agrarrechtlichen Betriebsmittel ist der Schutz der Pflanzen, die in direkter Verbindung mit der Landwirtschaft stehen. So existieren zahlreiche Verordnungen, die Innerlands zu nationalem Gesetz umgewandelt oder übernommen werden müssen, mit der Zielsetzung des Pflanzenschutzes.

Ein eigenes Gesetz regelt hierzulande beispielsweise auch das Verbringen von Pflanzen und deren Erzeugnissen im EG-Binnenmarkt sowie auch die Einfuhr aus diversen Drittländern. Eine gleichnamige Verordnung regelt hierbei die daraus resultierenden Gebühren zuständiger Behörden. Eine weitere Richtlinie beispielsweise regelt etwaige Maßnahmen zum Schutz gegen Schadorganismen, sie dient also folglich dem Schutz gegen die Einschleppung von Schadorganismen aus benachbarten oder umliegenden Mitgliedsstaaten oder anderen Drittländern. Infolge der fortschreitenden EU-Mitgliedsstaaten-Erweiterung werden immer neue Regelungen zur Einfuhr von Pflanzen und sonstigen pflanzlichen Erzeugnissen erlassen. Ein weiteres Gesetz auf nationaler Ebene regelt den Schutz der Pflanzenwelt vor Krankheiten und anderen Schädlingen oder Schadstoffen.

Eine sehr wichtige Sparte des Pflanzenschutzes stellt auch der Holz-Bestands-Schutz dar. Beispielsweise werden Betriebe hierzulande verpflichtet, sich amtlich zu registrieren, wenn sie für ihre jeweiligen Produkte Verpackungsmaterial aus Holz verwenden, welches sie aus dem Ausland beziehen. Darüber hinaus bestehen alleine aus das Holz bezogen zahlreiche Schutzregelungen, die den Bestand, den Handel sowie auch die Verarbeitung et cetera in Schutz stellen sollen.

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