Pflanzenschutzmittel im Agrarrecht




Neben dem Pflanzenschutz ist es auch wichtig, Pflanzenschutzmittel, insbesondere deren Benutzung zu regeln. Ohne spezifische Regelungen zu Pflanzenschutzmittel, kann heutzutage kein Pflanzenschutz mehr bestehen. Oberste Zielsetzung des Pflanzenschutzmittel-Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für eine Risiko-minimierte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten. Und dies im Bezug auf die Zulassung, im Bezug auf das Inverkehrbringen sowie der allgemeinen Kontrolle und Observierung von Pflanzenschutzmitteln.

Ein großes, allgemeines Problem der Europäischen Union im Bezug auf all seine Mitgliedsstaaten ist und war stets die Gleichstellung. So kam es, und kommt nach wie vor zahlreich in sämtlichen Regelungsbereichen vor, häufig vor, dass bestimmte Produkte in einem Land zwar erlaubt waren, im benachbarten anderen Land allerdings strikt verboten. Dasselbe Problem existiert auch bei den Pflanzenschutzmitteln. So waren in Österreich eine Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln, die im Ausland der Europäischen Union sehr wohl legal und somit erlaubt waren, klipp und klar verboten. In Folge dieser mangelnden Gleichbehandlung hat die EU eine Vielzahl von Verordnungen erlassen, so auch im Rahmen der Pflanzenschutzmittel sogenannte Gleichstellungs-Verordnungen. Eine solche Verordnung besagt, dass im Ausland erlaubte Produkte von nun an auch in Österreich erlaubt sein müssen. So ist es seither möglich, dass in Deutschland oder auch in den Niederlanden legale Pflanzenschutzmittel nach Österreich importiert werden dürfen.

Voraussetzung für diesen Import ist eine Originalverpackung und eine Gebrauchsanweisung in der Landessprache, also im konkreten Fall Österreich deutsch. Produkte, die in Europa bereits viele Sicherheitsprüfungen durchlaufen haben, können in Österreich gar nicht mehr geprüft werden, sie genießen quasi einen Sicherheitsstatus der Europäischen Union und dürfen in weiterer Folge problemlos eingeführt werden. Selbstverständlich sind Produkte, deren Inhaltsstoffe in Österreich dezidiert verboten sind, nicht zum Import zugelassen und können daher auch trotz ihrer Rechtmäßigkeit im Ausland nicht legal importiert und verwendet werden hierzulande.

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