Agrarrecht als Teil des Landwirtschaftsrechts




Wie der Name vermuten lässt, ist das Agrarrecht das Rechtsgebiet, welches sich mit der hiesigen Landwirtschaft und der damit verbundenen Rechte und Pflichten beschäftigt. Doch das Agrarrecht geht auch weit über die allgemeine Landwirtschaft hinaus. Es umfasst mitunter auch viele Regelungen zum Thema Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und auch der Jagd.

Eine der großen Grundlagen des Österreichischen Agrarrechts ist das Europäische Agrarrecht. Grundlage des Europäischen Agrarrechts ist der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz EGV. In diesem Vertrag nämlich sind die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt. Diese gemeinsamen Ziele werden GAP, also gemeinsame Agrarpolitik genannt.

Ein wesentliches Element der gemeinsamen Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik stellt die Rechtsharmonisierung dar. Vor allem die Bereiche Pflanzenschutz, Düngemittelrecht sowie auch Futtermittelrecht stehen bei der Harmonisierung im Mittelpunkt.

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