Rücktrittsrecht der Konsumenten bei Verträgen




Unter Konsumentenschutz bzw. Verbraucherschutz sind alles Rechtsgeschäfte zusammenzufassen, an denen auf einer Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Verbraucher beteiligt ist. Ein Unternehmen ist jede Organisation, die auf Dauer angelegt ist, zur Führung selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeiten. Das Unternehmen kann auf Gewinn gerichtet sein, muss aber nicht. Zu beachten ist, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts immer als Unternehmer gelten. Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt. Sie sind voll geschäftsfähig und können somit Verträge aller Arten abschließen sowie Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften gründen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise unter anderem Gemeinden, Länder, Bund, verschiedene Kammern, öffentliche Fonds oder Sozialversicherungsträger.

Wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer dauernd benützten Räume, die für seine geschäftlichen Zwecke dienen, abgegeben hat bzw. wenn er seine Vertragserklärung nicht bei einer Messe oder einem Markt auf einen Stand abgegeben hat, welcher der Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke nützt, kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann innerhalb einer Woche nach Zustandekommen des Vertrags bzw. bis zum Zustandekommen des Vertrags erklärt werden. Auf jeden Fall beginnt die Frist mit der Übergabe der Urkunde an den Verbraucher, die zu mindestens den Namen und die Anschrift des Unternehmers, notwendige Angaben zur Identifizierung des Vertrages sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zu enthalten hat.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Frist frühestens mit dem Zustandekommen des Vertrag zu laufen beginnt. Bei Versicherungsverträgen erlischt das Rücktrittsrecht spätestens ein Monat nach Zustandekommen des Vertrags. In einigen Fällen steht das Rücktrittsrecht dem Verbraucher jedoch nicht zu, wenn er z.B. selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten bezüglich Vertragsabschluss angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen ist bzw. bei Verträgen, die von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und bei denen die Leistungen von beiden Seiten, also vom Unternehmer und Verbraucher, sofort zu erbringen sind, wobei das vereinbarte Entgelt Euro 15,- nicht übersteigt bzw. Euro 45,- nicht übersteigt, wenn das Unternehmen nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird. Um Wirksamkeit zu erlangen, muss der Rücktritt jedoch schriftlich erfolgen.

Außerdem kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen gewerberechtlichen Regelungen bezüglich Sammeln und Entgegennahme von Dienstleistungen oder über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen bzw. über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren verstoßen hat. Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, hat Zug-um-Zug der Unternehmer alle empfangenen Leistungen inklusive gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurück zu leisten sowie notwendige und nützliche Aufwände, die der Verbraucher auf die Sache gemacht hat zu ersetzen. Beim Rücktritt vom Vertrag hat der Verbraucher die empfangene Leistung an den Unternehmer zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung inklusive einer Entschädigung für eine mit der Nutzung verbundener Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Falls die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich ist, hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum Vorteil gereichen.

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