Wofür entscheiden - Patent oder Gebrauchsmuster?




Das Gebrauchsmuster wird auch als kleines Patent bezeichnet und bietet gegenüber dem Patent einige Vorteile. Gebrauchsmuster verursachen auf jeden Fall geringere Kosten als Patente und können im Gegensatz zu Patente auch Programmlogiken und Behandlungsmethoden für verschiedene Tierarten schützen.

Außerdem ist bei Gebrauchsmustern eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten möglich, die jedoch keine Auswirkung auf den Schutzumfang des Gebrauchsmusters hat. Das bedeutet, dass eine Gebrauchsmusterregistrierung in Österreich noch möglich ist, wenn der Erfinder seine Erfindung nicht länger als sechs Monate vor der Anmeldung veröffentlicht hat, wie z.B. in einer Zeitschrift.

Ein weiterer Punkt um sich die Entscheidung zwischen Patent und Gebrauchsmuster zu erleichtern, wäre die Laufzeit. Ein Patent kann 20 Jahre ab Anmeldetag und ein Gebrauchsmuster nur 10 Jahre aufrecht sein. Zu beachten ist, dass in einigen Fällen der Patentschutz durch einen Geschmacksmusterschutz ergänzt werden kann. Eine neue Erfindung kann somit auch als Geschmacksmuster eingetragen werden, die unkomplizierter ist als die Patentanmeldung. Unter Geschmacksmuster ist die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses, also Design, zu verstehen, die absolut neu sein muss und eine absolute Eigenart besitzen muss.

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