Unterschied zwischen europäische Patente und internationale Patente




Man kann eine Erfindung auch international schützen lassen. Dazu kann man in jedem gewünschten Land eine weitere Patentanmeldung machen. Dadurch kann jeder seine Erfindung, durch eine einzige Anmeldung, in mehreren Ländern schützen lassen. Bei europäischen Patenten bietet das europäische Patentamt ein einheitliches Patentanmeldeverfahren für über 35 Staaten. Die Kosten für eine europäische Patentanmeldung betragen ungefähr Euro 4.300,-.

Über einen internationalen Vertrag, das sich Patent Cooperation Treaty nennt, ist es möglich ein zentrales Patentanmeldeverfahren für über 140 Länder durchzuführen. Dieses internationale Patentanmeldeverfahren wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltet. Man kann Erfindungen sowohl zum europäischen als auch zum internationalen Patent entweder direkt beim Europäischen Patentamt oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum anmelden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit für die Erfindung zuerst in Österreich ein nationales Patent anzumelden, wodurch österreichische Priorität entsteht. Unter Beanspruchung dieser österreichischen Priorität kann dann innerhalb eines Jahres nach dem ersten Anmeldetag der Erfindung ein europaweites bzw. internationales Patent angemeldet werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da man sonst in den später gewünschten Ländern kein Patent mehr bekommen kann, weil z.B. die Erfindung in der Zwischenzeit schon veröffentlicht wurde und daher nicht mehr neu ist.

Somit ist es also möglich für die Anmeldung des Patents bzw. des Gebrauchsmusters in mehreren Ländern innerhalb von einem Jahr nach dem ersten Anmeldetag in Österreich, Priorität zu beanspruchen. Damit wird die Erfindung in anderen Ländern so behandelt als wäre sie am Anmeldetag der Erstanmeldung eingereicht worden. Das bedeutet, dass die Erfindung so wie die österreichische Erstanmeldung behandelt wird.

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