Was ist ein Patent-Kooperationsvertrag (Patent Cooperation Treaty)?




Der internationale Patent-Kooperationsvertrag vereinfacht eine Patentanmeldung in über 140 Ländern und stellt ein internationales Patent dar. Damit kann die Erfindung in allen Ländern, die dem PCT beigetreten sind, geschützt werden. Nach Einleitung der nationalen Phasen bei den nationalen Patentämtern, kann der Anmelder entscheiden in welchen PCT-Mitgliedsländern er tatsächlich Patentschutz bzw. Gebrauchsmusterschutz will. Eine internationale Patentanmeldung dürfen jedoch nur Personen vornehmen, die ihren Wohnsitz in einem PCT-Vertragsstaat haben oder die Staatsangehörige eines PCT-Vertragsstaates sind sowie Firmen, die ihren Sitz in einem PCT-Vertragsstaat haben.

Im Gegensatz dazu ist das österreichische Patentamt nur für internationale Anmeldungen zuständig, bei denen mindestens einer der Patent- oder Gebrauchsmusteranmelder entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder einen Wohnsitz in Österreich hat bzw. eine Firma mit Sitz in Österreich hat. Es ist erwähnenswert, dass Österreich PCT-Vertragsstaat ist. Eine internationale Patentanmeldung inklusive Recherchegebühr beträgt ungefähr Euro 2.500,-. Um mittels PCT-Anmeldung Schutz in Österreich zu erlangen, ist es notwendig innerhalb von 30 Monate nach dem Prioritätstag die nationale Phase der PCT-Anmeldung beim österreichischen Patentamt zu beantragen.

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