Was ist ein Vermächtnis und welche rechtliche Stellung hat der Vermächtnisnehmer?




Als Vermächtnis oder auch Legat bezeichnet man Zuwendungen, die keine Erbenstellung begründen. Das heißt näher, dass der Erblasser keinen Erbteil des gesamten Nachlasses vererbt, sondern anstelle dessen lediglich eine einzelne Erbsache. Der Erbe wird nicht Gesamtrechtsnachfolger, also Universalsukzessor, sondern ausschließlich Einzelrechtsnachfolger, da er ja nur eine einzelne Sache erbt. Der Begünstige wird Vermächtnisnehmer oder auch Legatar genannt. Der Vermächtnisnehmer erwirbt durch ein Vermächtnis einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass, nach der Einantwortung gegen den Erben selbst. Der Erbe ist also schuldrechtlich verpflichtet die Sache, also konkret die Vermächtnissache an den Legatar herauszugeben. Das Vermächtnis wird daher auch Damnationslegat genannt. Begünstigter ist zumeist ein Dritter, aber auch einem Erbe kann unter Umständen ein Vermächtnis mit vererbt werden.

In zwei Fällen kennt das Gesetz eine sogenannte Kürzung der Legate. Im ersten Fall, wenn der Erbe nämlich nur eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat und daher betraglich nur mit der Höhe der übernommenen Aktiven haftet, kann der Erbe die Legate, die er aus dem Nachlass nicht mehr befriedigen kann, kürzen. In diesem Fall muss der Erbe also keine Sorge haben, durch das Erbe Schulden zu erben. Der zweite Fall, der praktisch bedeutsamer ist, kann eine Kürzung der Legate stattfinden, wenn dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil nicht oder auch nicht ausreichend vom Erblasser zugewandt wurde. In solch einem Fall entsteht der Pflichtteilsanspruch in Geld. Diesen Pflichtteilsanspruch muss allerdings der jeweilige Erbe nicht alleine aufbringen. Es sind vielmehr auch die Legatare zur Befriedigung heranzuziehen; der Erbe hat also auch in diesem Fall das Recht, die Zuwendungen an die Legatare zu kürzen. Die zweite Variante wird im juristischen Fachkreis auch materielle Beitragspflicht der Legatare bezeichnet.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel