Außerordentliches Erbrecht der Legatare




Wie bereits bekannt sein sollte, erfolgt die Ermittlung des Erben stets in einer abgestuften Form. Man erinnere sich: Zuerst die erste Parentel, dann die zweite, dann die dritte, danach die vierte Parentel, man beachte Repräsentationsmöglichkeiten, man schaue auf die Anwachsung, im Anschluss wird noch der Ehepartner mit einbezogen, gegen Ende findet in eventu noch eine Anrechnung statt; so ist jedenfalls der Regelfall.

In seltenen Fällen können aber auch Legatare erben, also Personen, die vom Erblasser nicht zum Erben berufen wurden. Zuerst ist zu prüfen, ob es denn überhaupt einen Testamenterben gibt. Danach wird geprüft, ob denn nicht ein Ersatzerbe gefunden werden kann, danach ob eine Anwachsung stattfinden kann. Zuletzt wird geprüft, ob eine gesetzliche Erbfolge in Frage kommt.

Danach erst, wenn all die vorangehenden Prüfungsmethoden keinen Erben aufstellen können, ist das außerordentliche Erbrecht der Legatare zu prüfen, um vor allem den sogenannten Heimfall an den Staat, also die Kaduzität, zu verhindern.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel