Vormundschaft

Es ist wichtig zu wissen, dass für minderjährige Personen der Begriff Obsorge verwendet wird. Die Obsorge steht üblicherweise den Eltern des Minderjährigen zu, obwohl diese in bestimmten Fällen aber auch an andere Personen übertragen werden kann, wie beispielsweise etwa an Pflegeeltern. Außerdem ist der Obsorgeberechtigte auch gleich der Erziehungsberechtigte sowie der Vormund für die minderjährige Person. Außerdem gibt es für Erwachsene, die ihre Geschäfte nicht ohne Nachteil für sich selbst besorgen können, die Sachwalterschaft. Hierbei muss beachtet werden, dass der Sachwalter auch als Kurator bezeichnet wird und über jene Teile wacht, für die er eingesetzt worden ist.

Dieses Thema informiert Sie über die Vormundschaft bzw. Obsorge der Eltern über das minderjährige Kind. In diesem Zusammenhang können Sie hier einiges über die alleinige Obsorge und über die gemeinsame Obsorge lesen.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel