Unter Folterverbot ist zu verstehen, dass kein Mensch der Folter oder einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterzogen werden darf. Grausam oder unmenschlich ist eine Handlung dann, wenn sie einer Person schwere körperliche oder seelische Leiden zufügt.
In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass Folter das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid, also Gewalt bzw. Qualen sowie Schmerzen oder Angst bzw. massive Erniedrigung, an Menschen durch andere Menschen ist. Meist wird das psychische oder physische Leid als Mittel für einen bestimmten Zweck zugefügt, wie beispielsweise etwa um eine Aussage bzw. ein Geständnis oder einen Widerruf bzw. eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand der gefolterten Person zu brechen.
Es ist ebenso erwähnenswert, dass sich die Motive für Folter stark unterscheiden. Sehr oft führt der Wunsch, Macht zu demonstrieren zu Folter. Im Regelfall wird Folter eingesetzt, um Informationen zu erhalten und um Geständnisse zu erzwingen. Solche Methoden sind sehr bedenklich, weil Geständnisse, die unter physischen Zwang zustande kommen, einen eher fragwürdigen Wahrheitsgehalt aufweisen. Folter darf jedoch nie und unter keinen Umständen gerechtfertigt sein.