Rechte festgenommener Personen




Wer festgenommen oder angehalten wird, ist unter Achtung der Menschenwürde und mit möglichster Schonung der Person zu behandeln. Beschränkungen, welche ihm auferlegt werden, müssen unbedingt notwendig sein. Folter ist absolut untersagt. Ebenso andere erniedrigende Methoden, wobei eine Reihe von Maßnahmen zur Festhaltung nötig sind und gebilligt werden. So beispielsweise das Anlegen von Handschellen, Personendurchsuchung, nicht aber das Durchsuchen einer Frau von einem männlichen Vollzugsorgan. Beschränkungen sind nur soweit zulässig, als sie zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung nötig sind.

Jedermann, der festgehalten wird, hat das Recht auf ein Verfahren vor Gericht oder vor einer anderen unabhängigen Behörde, wie etwa Unabhängige Verwaltungssenat, welche über die Rechtmäßigkeit der Festnahme binnen einer Woche zu entscheiden hat, außer die Person wurde inzwischen wieder frei gelassen. Wird jemand auf unbestimmte Dauer inhaftiert, so muss in regelmäßigen Abständen über die Notwendigkeit der Haft entschieden werden. Dies geschieht zum Beispiel in der Haftüberprüfungsverhandlungen während der Untersuchungshaft. Die Behörde, ein Tribunal, welche über die Rechtmäßigkeit der Festnahme entscheidet, ist an strenge Kriterien gebunden. Sie muss auch selbst ermitteln können. Die Entscheidungsbefugnis reicht weit; sie kann über verfahrensrechtliche Erledigungen aber auch inhaltlichen Angelegenheiten bezüglich der Festnahme entscheiden, jedoch nicht ob der Betreffende wirklich schuld war. Die Behörde hat jede Rechtswidrigkeit aufzugreifen. Ein Schubhäftling hat so auch Anspruch auf die Feststellung, dass seine Festnahme rechtswidrig war, auch wenn die Anhaltung längst beendet ist. Die Rechtswidrigkeit kann dabei im Schubhaftbescheid selbst gelegen sein, aber auch über die eigentliche Festnahme oder während der Haft.

Die Entscheidung über die Festnahme und Haft muss dem Betreffenden sowie seinem etwaigen Vertreter binnen einer Woche zugestellt werden. Postlauffristen sind also mit einzurechnen. In der Regel werden jene Entscheidungen aber direkt durch Exekutivbeamte zugestellt.

Im Gesetz auf die persönliche Freiheit sind eine ganze Reihe von Rechten festgenommener Personen genannt, die sich auf ihre Behandlung durch die Vollzugsorgane beziehen. Wichtig ist hier, dass jenem die Gründe über seine Festnahme, also Informationen, in einer für ihn verständlichen Sprache dargelegt werden. Es ist ein Dolmetscher zu holen, wenn es nötig ist. Aber auch der Transport des Betreffenden in eine andere Stadt, wo ein Dolmetscher in seiner Sprache wohnhaft ist, ist dabei zulässig.

Jedermann, der zu Unrecht festgenommen wurde, hat Anspruch auf volle Genugtuung einschließlich des Ersatzes nicht vermögensrechtlichen Schadens. Dies ist bei den Zivilgerichten geltend zu machen. Es ist natürlich immer schwierig, immatierelle Schäden, also jene, die Psyche betreffen, in Geld zu messen. Über die genaue Höhe, insbesondere betreffend Verdienstentgang bzw. Wohnungsverlust oder Arbeitsplatzverlust ist es letztlich am Besten, einen Fachmann, wie etwa einen Anwalt, zu kontaktieren, damit dies genau berechnet wird.

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