Vermehrungsgut im Forstrecht




Vor allem bedingt durch Österreichs Beitritt in die Europäische Union, musste Österreich die gemeinschaftlichen Vorschriften der Union Innerlands übernehmen. Dies führte unweigerlich zu einer massiven Veränderung des allgemeinen Forstrechts. Alte Bestimmungen wurden aufgehoben und durch neue ersetzt, andere wiederum wurden novelliert, das heißt erneuert und aufgefrischt.

Die relevantesten Veränderungen finden sich mitunter in der Erweiterung der Baumartenliste. Zu den bisher gemeinschaftlich geregelten Baumarten sowie zu den bisher regegelten Baumarten kamen nunmehr weitere Baumarten hinzu. Darüber hinaus wurden die bisherig vorhanden Kategorien ausgewählt und geprüft durch die neuen Kategorien quellengesichert und qualifiziert ergänzt. An die Stelle der bisherigen Begleitscheine, traten nunmehr die Stammzertifikate. Das jeweilige Stammzertifikat stellt vor allem sicher, dass der jeweilige Stamm im gesamten Raum der Europäischen Union genormt ist. Dies dient vor allem der Identitätssicherung.

Eine weitere relevante Veränderung ist der Entfall der Anerkennung von Saat- und Pflanzengut. Dafür existieren aber seither regelmäßige und auch verpflichtende Kontrollen aller Betriebe, wie beispielsweise Verarbeitungsbetriebe und Frostpflanzensamenhandlungen. Weiters wurden die Strafbestimmungen dahingehend verschärft, als dass der Strafrahmen auf Euro 50.000,- angehoben wurde.

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