Bundesforste im Forstrecht




Die Österreichischen Bundesforste Aktiengesellschaft, kurz ÖBF AG ist eine Betriebsgesellschaft. Ihr obliegt die Fortführung des Betriebes nach kaufmännischen Grundsätzen. Ebenfalls obliegt ihr die Verwaltung des bestehenden Liegenschaftbestandes für den Bund. Hierzu gehören freilich auch Liegenschaftstransaktionen. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass Erlöse aus Veräußerungen von Liegenschaften, die im Eigentum des Bundes stehen, zum Ankauf neuer Liegenschaften oder zur sonstigen Verbesserung der Vermögenssubstanz zu verwenden sind.

Die Zugehörigkeit der übertragenen und erworbenen Grundstücke ist im Grundbuch ersichtlich zu machen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass Gletscherflächen oder Flächen, die Teil von Nationalparken sind, sowie wichtige Wasserressourcen nicht verkauft werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für Verkäufe an Gebietskörperschaften.

Es muss beachtet werden, dass einige Zielsetzungen zu beachten sind. Diese Ziele sind unter anderem die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldbodens, wobei seine Produktionskraft zu erhalten und zu verbessern ist, weiters auch die bestmögliche Sicherung und Weiterentwicklung der Schutzwirkungen sowie Wohlfahrtswirkungen und Erholungswirkungen des Waldes, aber auch die Erhaltung der Trinkwasserreserven und Nutzwasserreserven. Weitere Ziele sind die Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft sowie die Zugänglichmachung von Flächen außerhalb des Waldes, die für Erholungszwecke geeignet sind. Weiters ist bei der Wildbewirtschaftung auf das ökologische Gleichgewicht zu achten.

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