Gründe für den Ausschluss des Scheidungsrechts




Eigangs muss erwähnt werden, dass die Scheidung für den klagenden Partner ausgeschlossen ist, wenn beide Ehepartner eine Eheverfehlung begangen haben und die Eheverfehlung des klagenden Partners schwerer ist als die des anderen Ehepartners. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass eine Frau kein Scheidungsrecht hat, wenn der Ehemann sie vernachlässigt, weil sie ihn dauernd betrügt.

In diesem Fall wird die Scheidungsklage des Ehemannes nämlich Erfolg haben, weil die Eheverfehlung seiner Frau schwere ist als seine. Wenn aber der verletzte Ehepartner die Eheverfehlung des anderen verziehen oder sie nicht als ehezerstörend empfunden hat, hat dieser kein Recht auf Scheidung.

Die Verzeihung kann darin zum Ausdruck kommen, indem der verletzte Ehepartner den Willen hat, die eheliche Gemeinschaft fortzusetzen. Wenn ein Ehepartner sich scheiden lassen möchte, muss er die Scheidungsklage innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis der Eheverfehlung bei Gericht einbringen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel