Die Parteien des Arbeitsverhältnisses: Arbeitgeber und Arbeitnehmer




Die Parteien des Arbeitsvertrages sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung für den Arbeitgeber. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass der Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber und auch für den Arbeitnehmer sowohl Rechte als auch Pflichten auslöst. Es ist ebenso erwähnenswert, dass es für den Abschluss des Arbeitsvertrages keine Formvorschriften gibt, weshalb der Arbeitsvertrag sowohl schriftlich als auch mündlich zustande kommen kann. Jedoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. Besondere Merkmale des Arbeitsvertrages ist die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, weshalb der Arbeitgeber auch ein Weisungsrecht hat sowie die Verpflichtung des Arbeitnehmers die Arbeit persönlich auszuführen.

Weitere Merkmale des Arbeitsvertrages sind, dass die Arbeit mit Arbeitsmitteln erfolgt, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt sowie dass der Arbeitnehmer in die Organisation des Betriebes eingegliedert ist. Außerdem kommt der Erfolg der Arbeit dem Arbeitgeber zu Gute. Wenn es jedoch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einen Dienstzettel aushändigen. Ein Dienstzettel dient der Beweissicherung und zeichnet wiederum die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schriftlich auf.

Unter Arbeitgeber ist eine Person zu verstehen, die Arbeitnehmer beschäftigt und in den üblichen Fällen seine Beschäftigten für ihre Arbeitsleistung ein Entgelt zu leisten hat. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist zu bestimmen in welcher Weise, zu welcher Zeit und an welchem Ort seine Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistungen zu erbringen haben. Auch wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer keine entsprechende Arbeit zuweisen kann sowie wenn seine Arbeitnehmer auf Urlaub sind, ist er verpflichtet das Gehalt bzw. den Lohn fortzuzahlen. Außerdem müssen alle Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer während der Arbeit sorgen. Auf Verlangen der Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Dienstzeugnis über die Dauer und über die Art der Arbeitsleistung auszustellen, wobei das Dienstzeugnis jedoch keine Anmerkungen enthalten darf, die dazu geeignet ist es zu erschweren, dass der Arbeitnehmer eine neue Stelle findet.

Arbeitnehmer wiederum sind Personen, die wegen eines Ausbildungsverhältnisses oder Beschäftigungsverhältnisses für einen Arbeitgeber tätig sind und verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft auf Weisung des Arbeitgebers gegen Gehalt oder Lohn zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer hat einigen Pflichten gegenüber seinen Arbeitgeber, wie etwa die Pflicht zur Arbeitsleistung, Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht über alle Geschäftsverhältnisse oder Betriebsverhältnisse, die Pflicht zum Wettbewerbsverbot und die wechselseitige Rücksichtnahme sowie Schutzpflichten. Somit sollte sich der Arbeitnehmer bemühen alle Aufgaben, die ihm vom Arbeitgeber übertragen wurden, richtig auszuführen. Mit Wettbewerbsverbot ist gemeint, dass der Arbeitnehmer ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers kein selbständiges Unternehmen betreiben darf und auch nicht im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder für fremde Rechnung Handelsgeschäfte tätigen darf.

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