Vertragsinhalt

Sie müssen beachtet, dass alles was Vertragsinhalt werden soll, der Zustimmung beider Vertragspartner bedarf. Dies wird als Konsensprinzip bezeichnet. Außerdem benötigt Konsens übereinstimmende Willenserklärungen. Bereits vor Vertragsabschluss sollte der Vertrag alle wesentlichen Punkte regeln, wobei andererseits die getroffenen Regelungen aber auf ihre Wirkung und Gesetzmäßigkeit geprüft werden müssen. Auf diese Weise können nämlich künftige Konflikte vermieden werden. Unwirksam sind jedoch Vereinbarungen die sittenwidrig oder gesetzwidrig sind.

Sie können hier einiges über die Gültigkeit von Verträgen sowie über die Vertragsauslegung und über die unrechtmäßige Bereicherung lesen. Dieses Thema geht ebenso darauf ein, wann überhaupt ein Dissens vorliegt. Sie erhalten ebenso Informationen über Willensmängel und über allgemeine Geschäftsbedingungen. Ein Abschnitt geht sodann auf die Inhaltskontrolle und auf den Geltungsgrund ein.

 

 

 

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