Verfahrenskosten

Sie müssen beachten, dass in jedem Straferkenntnis und in jeder Entscheidung eines Unabhängigen Verwaltungssenats, mit der ein Straferkenntnis bestätigt wird, sogleich die bestrafte Person ein Betrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt wird. Es ist interessant zu wissen, dass sowohl Gerichtskosten, wie etwa Pauschalgebühr, als auch die Kosten der Rechtsanwälte bzw. des Bevollmächtigten und die Kosten der Parteien als Prozesskosten gelten. Sie müssen jedoch beachten, dass bei den Kosten der Parteien nur der Verdienstentgang und die Reiseauslage als Prozesskosten in Betracht kommen. Daher gehören zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens auf jeden Fall die Gerichtskosten, die Sachverständigenkosten sowie die Kosten der Parteien und der Parteienvertreter. Außerdem werden die Gerichtskosten nach dem Wert des Streitgegenstandes pauschal abgestuft, während die Kosten der Parteien sich wiederum auf Reisekosten und Verdienstentgang beschränken. Diesbezüglich erhalten Sie hier nähere Informationen.

Sie können hier einiges über die Höhe und Berechnung der Verfahrenskosten lesen. Dieses Thema geht ebenso auf Barauslagen ein, die aufgrund eines Verwaltungsverfahrens erwachsen sind. Ein Abschnitt beschäftigt sich sodann mit der Fragen, was die Rechtsschutzversicherung überhaupt abdeckt.

 

 

 

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