Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?




Eingangs muss erwähnt werden, dass durch Rechtsschutzversicherungen finanzielle Risiken abgefedert werden kann. Es muss beachtet werden, dass Rechtsschutzversicherungen entweder als Einzelversicherung oder als Teil einer Bündelversicherung, also im Paket mit anderen Sparten, erhältlich sind. In diesem Zusammenhang muss jedoch berücksichtigt werden, dass es keine Rechtsschutzversicherung gegen alles und gegen jeden gibt. Aus diesem Grund sollte man sich beraten lassen, bevor man eine Rechtsschutzversicherung abschließt. Vielmehr muss die interessierte Person vor Abschluss des Vertrages genau jene Risiken auswählen, die für sie in Frage kommen könnten.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass eine freie Anwaltswahl besteht. Das Prinzip einer Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass man eine Prämie bezahlt und die Versicherung sodann in bestimmtem Umfang das Prozesskostenrisiko übernimmt. Daher werden sodann die Kosten und Vorschüsse in allen Instanzen für den Rechtsanwalt oder für Notar bzw. Gericht sowie Zeugengebühren und Sachverständige übernommen. Weiters werden auch die Prozesskosten des Gegners übernommen, wenn der Prozess verloren geht. Zudem muss beachtet werden, dass man nicht nur im Inland, sondern auch in ganz Europa vertreten wird. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Kraftfahrzeug-Rechtsschutz, für alle Streitigkeiten rund ums Fahrzeug, zu den bekanntesten Produkten zählt. Im privaten Bereich geht es wiederum häufig um Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern, um Mietstreitigkeiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten oder um Konsumentenrechtsfragen.

Außerdem hat man mit einer Rechtsschutzversicherung üblicherweise bessere Chancen bei der Gewährleistung wegen Produktmängeln oder bei Reisebeschwerden. Sehr beliebt und auch aktuell ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz. Denn wegen der vielen neuen Pensionsvorschriften lassen sich immer mehr verunsicherte Arbeitnehmer ihre Ansprüche vom Gericht abklären. Es muss berücksichtigt werden, dass nicht immer ein Rechtsweg eingeschlagen werden muss. Denn in vielen Alltagsfragen wird eine ausführliche Rechtsberatung ausreichen. Dies ist sehr praktisch, da diese Beratungskosten entweder gänzlich oder teilweise durch die Rechtsschutzversicherung ersetzt werden. Außerdem decken einige neue Produkte der Rechtsschutzversicherung auf Wunsch sogar auch die Kosten für Mediation bzw. für Diversion.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass eine Rechtsschutzversicherung ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag ist, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Es muss beachtet werden, dass die Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles ist. Es ist ebenso erwähnenswert, dass sich die Versicherungssummen in einer Bandbreite von Euro 80.000,- bis Euro 184.000,- bewegen. Unter Versicherungssumme sind die Kosten zu verstehen, die von der Versicherung pro Schadenfall maximal übernommen werden.

Zudem sind auch die geringeren Versicherungssummen für den Großteil der Rechtsschutzfälle ausreichend, wobei jedoch bei langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren mit hohem Streitwert wiederum höhere Versicherungssumme notwendig sein können. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Versicherungssumme bei vielen Anbietern gegen einen Prämienzuschlag angehoben werden kann. Meistens werden Verträge mit einer Laufzeit von drei bzw. zehn Jahren angeboten. Hierbei ist es erwähnenswert, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit als drei Jahre von Konsumenten zum dritten Jahr und danach wiederum jährlich vorzeitig gekündigt werden können.

Außerdem sind in der Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung der Eigentümer, der Halter des Fahrzeuges, der Zulassungsbesitzer, der Leasingnehmer sowie der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen mitversichert. Zudem kann entweder ein Fahrzeug oder etwa auch die Fahrzeuge der gesamten Familie versichert werden. In der Privat-Rechtsschutzversicherung wiederum sind neben dem Versicherungsnehmer üblicherweise auch die Ehegatten bzw. die Lebensgefährten sowie minderjährige Kinder mitversichert. Es ist ebenso erwähnenswert, dass volljährige Kinder meistens bis zum siebenundzwanzigsten Lebensjahr, teilweise sogar nur bis zum dreiundzwanzigsten bzw. fünfundzwanzigsten Lebensjahr, mitversichert sind, sofern sie noch in Ausbildung stehen bzw. im gemeinsamen Haushalt wohnen und noch kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur für jene Ereignisse gilt, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Sollte sich der Schadensfall bzw. der Verstoß gegen Rechtsvorschriften jedoch schon ereignet haben, ist es zu spät eine Versicherung abzuschließen.

Hier muss jedoch beachtet werden, dass Wartezeiten bei manchen Risiken den Beginn des Versicherungsschutzes hinausschieben. Die Wartefristen liegen je nach Risiko zwischen drei Monaten, wie etwa für den allgemeinen Vertragsrechtsschutz, und zwölf Monaten, wie etwa für den Erbrechtsschutz. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Versicherungsnehmer beim Versicherer noch vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes um Deckungszusage anfragen muss, damit die Versicherung im Schadensfall auch zahlt. Außerdem ist der Versicherer verpflichtet innerhalb von zwei Wochen darüber schriftlich zu entscheiden, wobei diese Frist jedoch um maximal zwei Wochen verlängerbar ist. Zudem ist meistens ein Selbstbehalt im Schadensfall zu tragen, wie beispielsweise etwa zehn Prozent der Versicherungssumme.

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