Die Umsatzsteuer ist bekannter als der ältere Begriff Mehrwertsteuer. Es ist Ihnen sicher bereits aufgefallen, dass die Mehrwertsteuer auf von Verkäufern ausgestellten Rechnungen zu finden ist. Außerdem sind alle Unternehmer mit einem höheren Jahresumsatz als Euro 30.000,- umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt. Alle Umsätze, die darunter liegen sind wegen der Kleinunternehmerregelung steuerfrei, außer natürlich, wenn der Kleinunternehmer selbst zur Umsatzsteuerpflicht optiert. Dennoch bestehen für gewisse Unternehmen auch Ausnahmen, da nämlich unter anderem Ärzte oder Banken und Versicherungen beispielsweise weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuerabzugsberechtigt sind; hierbei liegt eine unechte Steuerbefreiung vor. Sie sollten wissen, dass das österreichische Steuerrecht zwei Steuersätze vorsieht, und zwar 20 % und den ermäßigten Steuersatz von 10 %. Der ermäßigte Steuersatz wird unter anderem bei Lebensmitteln bzw. Büchern oder Personentransport angewendet.
Sie erhalten hier ebenso Informationen über die echte Steuerbefreiung und über die unechte Steuerbefreiung.
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