Es muss beachtet werden, dass zwischen zwei Arten von Finanzvergehen unterschieden wird, und zwar Finanzvergehen im Bereich der Steuern und Finanzvergehen im Bereich des Zollwesens. Es ist für Sie sicherlich interessant zu wissen, dass im Bereich der Steuer-Finanzvergehen zwischen Abgabenhinterziehung, fahrlässiger Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeiten unterschieden wird. Im Bereich des Zollwesens gibt es ebenso verschiedene Finanzvergehensarten, wie beispielsweise etwa Schmuggel, Abgabenhinterziehung oder Abgabenhehlerei. Sie müssen beachten, dass das Finanzstrafverfahren, das aufgrund der Straftat eingeleitet wird, vom Finanzamt geführt wird. Außerdem ist das Finanzamt zur Erhebung der verkürzten oder nicht rechtzeitig gemeldeten bzw. abgeführten Steuern zuständig. Zollvergehen wiederum werden direkt vom Zollamt verfolgt.
Sie bekommen hier Informationen über die Arten des Finanzvergehens. Dieses Thema geht ebenso auf das Finanzstrafverfahren ein. Sie können sich hier ebenso über die freiwillige Selbstanzeige sowie über die wichtigsten Rechte des Beschuldigten informieren.
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