Kann bei einem Nachlass kein berechtigter Erbe gefunden werden, so fällt der Nachlass an den Staat. Der Fachterminus hierfür lautet Kaduzität. Dieser Fall ist allerdings als ultima ratio anzusehen. Das heißt konkret, dass der Heimfall an den Staat nur dann stattfindet, wenn es wirklich keine andere erdenkbare Möglichkeit gibt, den Nachlass zu verteilen.
Es reicht ein einziger Erbbrechtiger des Erblassers aus irgendeiner Sphäre vollkommen aus, der Staat kann auch keinen aliquoten Anteil bekommen. Entweder alles oder nichts. Zu rechtfertigen ist die Kaduzität jedenfalls damit, dass ja irgendetwas jedenfalls mit dem Nachlass passieren muss. Eigentümerlos kann es jedenfalls nicht bleiben und irgendjemanden kann es auch nicht gebühren. Somit kann der Staat quasi inoffiziell als nächster beziehungsweise richtiger allerletzter vorhandene Bezug des Erblassers gesehen werden.